AUSNAHMEN von der Regel:   "...bis Modell-Jahr 1981"





Wir kommen aber auch nicht mehr an der Generation Golf II vorbei.

Deshalb haben wir uns entschlossen, eine Ausnahmeregelung ins Leben zu rufen.


So lange diese Wagen allerdings bei
200er Rallyes im Bestzeit-Feld auftauchen, können wir den Zuschauern nicht vermitteln, dass es sich um historische Fahrzeuge handelt.

Deshalb wird eine
"Wiedererkennbarkeit" verlangt.




    Beispiel GOLF II


    Olivetti-Werks-Golf 2:  OK


GRUPPE-B-BOLIDEN
1986 starben in den faszinierenden Turbo-Allrad-Geräten eine Reihe von Rallye-Stars. Walter Röhrl nennt diese Wagen "unfahrbar..."
Daran hat sich nichts geändert.

AudiS1, MG Metro, Peugeot 205turbo, Ford RS200 in der Hand von Amateuren: das ist uns zu gefährlich!
Andere Gr.B-Wagen sind OK.



Auszug Rahmenausschreibung
geändert JHV 2.2.19

Mit Ausnahmegenehmigung können Fahrzeuge eingeschrieben werden, unter der Voraussetzung dass sie optisch u. technisch einem Wagen entsprechen, der vor mindestens 30 Jahren bei internationalen Rallyes eingesetzt wurde (auch DRM) oder der ein besonderes Historisches
Interesse hat.
 
 
    Nies-Golf 2 (DRM):  OK

 

  weitere Beispiele  

Gruppe H-Wagen werden nicht akzeptiert, da sie eine nationale Sonderregelung waren.
Dies gilt sinngemäß auch für vergleichbare ausländische Gruppen.

    NEIN

konzept_2_21 / Mi 21.02.24 . 07:09

Technik / REGLEMENT


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